Die UN-Nummern 1133, 1210, 1263 und 1866 sowie Klebstoffe, Druckfarben, Druckfarbzubehrstoffe, Farben, Farbzubehrstoffe und Harzlsungen, die der UN-Nummer 3082 zugeordnet sind, drfen als Stoffe der Verpackungsgruppen II und III in Mengen von hchstens 5 Litern je Verpackung in Verpackungen aus Metall oder Kunststoff, die nicht die Prfungen nach Kapitel 6.1 bestehen mssen, verpackt werden, wenn sie wie folgt befrdert werden:

a) als Palettenladung, in Gitterboxpaletten oder Ladungseinheiten, z. B. einzelne Verpackungen, die auf eine Palette gestellt oder gestapelt sind und die mit Gurten, Dehn- oder Schrumpffolie oder einer anderen geeigneten Methode auf der Palette befestigt sind, oder

b) als Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen mit einer hchsten Nettomasse von 40 kg.